Pluvius GmbH – Software für Wasserschadensanierung
Fassung 2026-10
Fassung 2026-10 – gilt für Verträge, die ab dieser Fassung geschlossen werden, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung (AGB § 2 Abs. 4).
(1) Pluvius ist eine über das Internet bereitgestellte Software für Betriebe der Leckageortung, Trocknung und Wasserschadensanierung. Jeder Kunde erhält ein eigenes System mit eigener Datenbank unter einer eigenen Adresse (firmenname.pluvius-online.de).
(2) Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:
(3) Einzelheiten zur Bedienung beschreibt das Handbuch unter https://pluvius-online.de/docs/. Das Handbuch erläutert die Funktionen; es erweitert den geschuldeten Leistungsumfang nicht. Weiterentwicklungen richten sich nach AGB § 2 Abs. 3.
(1) Abgerechnet wird je aktivem Benutzer (AGB § 3 und § 4 Abs. 3). Ein Benutzer zählt als Innendienstlizenz, sobald er mindestens eines der Rechte Innendienst, Management, Buchhaltung, Angebot, Mitarbeiterkosten (ma_kosten), Freigabe oder Rechnung hat. Jeder andere aktive Benutzer zählt als Außendienstlizenz.
(2) Mit einer Außendienstlizenz arbeitet ein Benutzer mit seinen Terminen, Projekten, Berichten, Arbeitsnachweisen und seiner Zeiterfassung. Angebote, Rechnungen, Buchhaltung, Auswertungen und die Verwaltung von Benutzern und Stammdaten setzen die jeweiligen Rechte und damit eine Innendienstlizenz voraus.
(3) Pluvius weist beim Anlegen eines Benutzers, beim Reaktivieren und bei der Vergabe von Rechten, die zu einer Innendienstlizenz führen, auf die Kostenpflicht hin (AGB § 5 Abs. 1).
(1) Die Server stehen in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland; dort werden alle Daten gespeichert. E-Mails aus der Software versendet Pluvius über Microsoft 365. Die Unterauftragnehmer und ihre Garantien nennt die Anlage 2 zur AVV.
(2) Die Verbindung zwischen Browser oder App und Pluvius ist verschlüsselt (TLS). Zugriff auf die Server hat nur dafür berechtigtes Personal von Pluvius. Einzelheiten regeln die technisch-organisatorischen Maßnahmen zur AVV.
(3) Pluvius sichert die Daten jedes Systems täglich. Eine Sicherung dient der Wiederherstellung nach einem technischen Fehler oder Datenverlust im Verantwortungsbereich von Pluvius. Die Wiederherstellung einzelner, vom Kunden selbst gelöschter oder geänderter Daten ist eine gesondert zu vergütende Leistung nach Nummer 6 Abs. 3.
(1) Die Verfügbarkeit beträgt 98 % im Monatsmittel, gemessen am Übergang des Rechenzentrums ins Internet. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsarbeiten nach Absatz 2 sowie Zeiten, in denen Pluvius aus Gründen nicht erreichbar ist, die Pluvius nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt oder Störungen im Verantwortungsbereich Dritter, etwa beim Internetzugang des Kunden. Diese Angabe ist keine Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheitsgarantie.
(2) Planbare Wartungsarbeiten führt Pluvius nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen durch und kündigt sie mit angemessenem Vorlauf an. Geplante Updates sieht der Kunde im Kundenkonto unter „Updates & Neustart“; dort kann er ein Update auch selbst sofort auslösen. Sicherheitsrelevante Updates spielt Pluvius auch ohne Vorankündigung ein.
Die installierte App hält Termine, Skizzen und Unterschriftsdokumente des angemeldeten Benutzers auf dem Gerät vor, damit sie auch bei schlechter Verbindung angezeigt werden können. Was ohne Verbindung erfasst wird, überträgt die App, sobald wieder eine Verbindung besteht. Eine bestimmte Dauer bis zum Abgleich wird nicht zugesagt. Der Kunde sorgt dafür, dass die Geräte regelmäßig online sind.
(1) Wege: Supportanfragen und Störungsmeldungen gehen in Textform über das Supportformular in der Software oder per E-Mail an info@pluvius-online.de. Eine Meldung soll das betroffene System, den Benutzer, den Zeitpunkt, die Arbeitsschritte bis zum Fehler und, soweit vorhanden, die Fehlermeldung oder eine Bildschirmaufnahme enthalten.
(2) Zeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Meldungen außerhalb dieser Zeiten gelten als am folgenden Werktag eingegangen. Pluvius reagiert auf Störungsmeldungen in der Regel innerhalb eines Werktages. Eine Zusage, bis wann ein Fehler behoben ist, ist damit nicht verbunden.
(3) Im Lizenzentgelt enthalten sind schriftlicher Support nach Absatz 1, die Beseitigung von Mängeln der Software, Updates und das Handbuch. Gesondert zu vergüten sind insbesondere:
(4) Die Stundensätze nennt der Vertrag. Abgerechnet wird je angefangene 15 Minuten. Pluvius weist vor Beginn einer kostenpflichtigen Leistung auf die Kostenpflicht hin (AGB § 4 Abs. 5); ohne diesen Hinweis entsteht kein Vergütungsanspruch.
(5) Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten und eine Erreichbarkeit außerhalb der Supportzeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung im Vertrag.
Für die Nutzung braucht der Kunde eine Internetverbindung und einen aktuellen Browser, etwa Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari in einer vom Hersteller noch unterstützten Version. Für die App im Außendienst eignen sich aktuelle Android- und iOS-Geräte. Für Hardware, Netzwerk und Internetzugang ist der Kunde selbst verantwortlich.