Datenexport und Anbieterwechsel

Pluvius GmbH – Software für Wasserschadensanierung

Fassung 2026-10

Datenexport und Anbieterwechsel

Fassung 2026-10 – Beschreibung nach AGB § 10 Abs. 1 und 5, gültig in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

1. Grundsatz

Die Daten in Pluvius gehören dem Kunden. Er kann sie jederzeit selbst exportieren, ohne zusätzliche Kosten. Für die Sicherung seiner Daten vor Vertragsende ist der Kunde selbst verantwortlich (AGB § 6 Abs. 5).

2. Exporte in der Software

Die folgenden Exporte stehen Benutzern mit den genannten Rechten zur Verfügung:

DatenFormatRecht
Stammdaten: Kunden, Hausverwaltungen, Versicherer, Agenturen, LieferantenExcel (XLSX)Management
Projektliste (nach Filter)CSVManagement
Projektauswertung je ProjektExcel (XLSX)Zugriff auf das Projekt
LeistungskatalogExcel (XLSX)Management
GeräteExcel (XLSX)Management
Rechnungen für die BuchhaltungCSV im DATEV-FormatBuchhaltung oder Management
RechnungslisteCSVManagement
Offene PostenExcel (XLSX)Buchhaltung oder Management
DebitorenCSVBuchhaltung oder Management
Angebote und Rechnungen als LeistungsverzeichnisGAEB DA XMLZugriff auf den Beleg
Auswertungen: Zeiten, Kunden, Versicherer, Hausverwaltungen, BetriebsergebnisExcel (XLSX)je nach Auswertung
Angebote, Rechnungen, Berichte und ArbeitsnachweisePDF je DokumentZugriff auf das Dokument
Fotos und hochgeladene DokumenteOriginaldatei je ProjektZugriff auf das Projekt
TermineAbgleich mit Microsoft Outlookje Benutzer

CSV-Dateien sind durch Semikolon getrennt und lassen sich wie die Excel-Dateien mit gängiger Tabellenkalkulation öffnen.

3. Vollständige Sicherung

(1) Benutzer mit Management-Recht können im Kundenkonto unter „Datenbank Backup“ jederzeit eine vollständige technische Sicherung der Datenbank ihres Systems erstellen und herunterladen. Die Sicherung ist ein PostgreSQL-Datenbankabzug mit allen Tabellen und ihrer Struktur. Er eignet sich zur Übernahme in ein anderes System durch einen Dienstleister, nicht zur direkten Bearbeitung.

(2) Fotos und hochgeladene Dateien sind nicht Teil des Datenbankabzugs. Auf Anfrage stellt Pluvius sie zusätzlich als Archiv bereit.

(3) Eine Aufbereitung in einem bestimmten anderen Format ist nicht geschuldet (AGB § 6 Abs. 5). Wünscht der Kunde sie, ist sie eine gesondert zu vergütende Leistung nach der Leistungs- und Supportbeschreibung.

4. Anbieterwechsel

(1) Will der Kunde zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur wechseln, kündigt er das in Textform an info@pluvius-online.de an und nennt Ziel, Umfang und einen Ansprechpartner (AGB § 10 Abs. 2).

(2) Der Ablauf:

  1. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate.
  2. Im anschließenden Übergang von höchstens 30 Kalendertagen läuft das System weiter. Pluvius stellt den Datenbankabzug und die Dateien nach Nummer 3 bereit und beantwortet technische Fragen des neuen Anbieters zur Datenstruktur.
  3. Nach dem Übergang kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen.
  4. Danach löscht Pluvius die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, und bestätigt die Löschung.

(3) Für den Wechsel selbst erhebt Pluvius kein Entgelt. Die vereinbarten Monatsentgelte bleiben nach AGB § 10 Abs. 4 geschuldet.

5. Infrastruktur und Schutz vor Zugriffen aus Drittstaaten

(1) Pluvius betreibt die Systeme auf Servern der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, in Rechenzentren in Deutschland; dort werden alle Daten gespeichert. Die Infrastruktur unterliegt deutschem und europäischem Recht. E-Mails aus der Software laufen über Microsoft 365 (Microsoft Ireland Operations Limited); Microsoft hat einen Bezug zu den USA und ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Einzelheiten stehen in der Anlage 2 zur AVV.

(2) Gegen einen rechtswidrigen Zugriff staatlicher Stellen aus Ländern außerhalb der EU schützen insbesondere: die Speicherung ausschließlich in Deutschland bei einem Anbieter ohne Drittstaatenbezug, die verschlüsselte Übertragung, der auf berechtigtes Personal beschränkte Serverzugang sowie die Verpflichtung von Pluvius, Daten nur auf Grundlage des Rechts der EU oder eines Mitgliedstaats herauszugeben. Erreicht Pluvius ein Herausgabeverlangen einer Stelle außerhalb der EU, prüft Pluvius es und informiert den Kunden, soweit das zulässig ist.

(3) Einzelheiten zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und zu den Unterauftragsverarbeitern stehen in der AVV und ihren Anlagen.