Rechnungen korrigieren: Storno und gesperrte Dokumente

Sobald eine Rechnung gebucht ist, lässt sie sich nicht mehr bearbeiten und nicht mehr löschen. Korrekturen laufen über eigene Belege: Storno für die vollständige Aufhebung, Gutschrift für die teilweise.
Dieser Guide erklärt beides und zeigt außerdem, warum auch manche Angebote gesperrt sind.

Zu finden im Projekt in der Rechnungszeile über den Pfeil im Kreis.

Storno

  • Wofür – die vollständige Aufhebung einer gebuchten Rechnung.
  • Was passiert – Pluvius erstellt einen eigenen Storno-Beleg mit negativen Positionen.
  • Die Originalrechnung bleibt sichtbar und wird als storniert gekennzeichnet.
  • Anzeige – der Storno hängt in der Projektansicht als Korrekturbeleg unter der ursprünglichen Rechnung.
Achtung:
Ein Storno ist erst möglich, wenn die Rechnung gebucht ist. Ein nicht gebuchter Entwurf wird stattdessen direkt geändert oder gelöscht.

Storno oder Gutschrift?

  • Storno – die gesamte Rechnung wird aufgehoben.
  • Gutschrift – nur ausgewählte Positionen oder Mengen werden korrigiert.
Hinweis:
Wird ein Storno erstellt und hängt danach keine aktive Rechnung mehr am Angebot, kann der bereits als berechnet markierte Stand wieder zurückgesetzt werden.

Warum gebuchte Rechnungen geschützt sind

Mit dem Buchen ist die Rechnung kein Entwurf mehr, sondern ein kaufmännischer Beleg. Der ursprüngliche Beleg bleibt deshalb erhalten, und jede Änderung wird über einen zusätzlichen Korrekturbeleg dokumentiert.
  • Vor dem Buchen – die Rechnung ist ein Entwurf und vollständig änderbar.
  • Nach dem Buchen – Korrekturen über Storno oder Gutschrift.
  • Offener Betrag – erst nach dem Buchen werden Zahlungseingänge und offene Beträge geführt.
Warum manche Angebote gesperrt sind

Ein Angebot wird gesperrt, wenn es einen Stand erreicht hat, auf dem bereits etwas aufbaut – zum Beispiel weil es versendet, freigegeben, abgelehnt oder berechnet wurde oder weil daraus schon ein Folgedokument, eine Rechnung oder ein Bestellschein entstanden ist.
  • Was gesperrt ist – die Positionen des Angebots lassen sich nicht mehr verändern.
  • Was möglich bleibt – das Dokument lässt sich öffnen, ansehen, drucken und weiterverarbeiten.
  • Der Weg für Änderungen – je nach Fall eine Beauftragung, ein Nachtrag oder eine Korrektur.
Hinweis:
Auch die Nummern werden automatisch vergeben: Angebote, Rechnungen und Korrekturbelege erhalten ihre Nummer beim Anlegen aus dem eingerichteten Nummernkreis.

Was damit zusammenhängt

  • Gutschrift erstellen – die teilweise Korrektur.
  • Rechnungen erstellen und zuordnen – das Buchen und was vorher zu prüfen ist.
  • Angebote weiterverarbeiten – Nachtrag statt Änderung am gesperrten Angebot.
  • Nummernkreise – die automatische Nummernvergabe.
  • Offene Posten (OP-Liste) – die Auswirkung auf den offenen Betrag.