Stromverbrauch generieren

Trocknungsgeräte laufen wochenlang und verbrauchen Strom, den der Mieter bezahlt. Damit er diesen Betrag erstattet bekommt, braucht er einen Nachweis: wie lange welches Gerät in seiner Wohnung stand und wie viele Kilowattstunden dabei zusammengekommen sind.
Genau das erzeugt Pluvius hier – aus den Daten, die beim Geräteaufbau und Geräteabbau ohnehin erfasst wurden. Sie prüfen die Werte, wandeln sie um und erhalten einen Gesamtnachweis für den Auftrag sowie je Mieter einen eigenen Nachweis.

Zu finden im Trocknungsauftrag im Bereich Energieverbrauch.

Was Sie vorher brauchen

  • Aufgebaute und wieder abgebaute Geräte – mit Zählerständen aus Auf- und Abbau.
  • Mieter im Projekt, denen die Geräte zugeordnet sind. Ohne Zuordnung kann kein Einzelnachweis entstehen.
Hinweis:
Solange noch kein Nachweis erzeugt wurde, ist der Bereich leer. Das ist normal – die Nachweise erscheinen erst nach dem Umwandeln.

Schritt 1: Die laufenden Geräte prüfen

Unter laufende Aufträge stehen alle erfassten Geräte mit:
  • Gerät samt Inventarnummer
  • Anschluss – eigener Zähler oder über ein anderes Gerät angeschlossen
  • Start – Datum und Uhrzeit des Aufbaus
  • Ende – Datum und Uhrzeit des Abbaus
  • Mieter
  • Verbrauch in kWh
Soll ein Gerät nicht in den Nachweis einfließen, entfernen Sie es vor dem Umwandeln aus der Liste.
Hinweis:
Prüfen Sie hier besonders die Mieterzuordnung. Steht bei einem Gerät kein Mieter, landet sein Verbrauch nur im Gesamtnachweis – der Mieter bekommt keinen eigenen Nachweis und damit sein Geld nicht erstattet.

Schritt 2: Umwandeln

  • Ausgewählte abschließen – nur die markierten, bereits abgebauten Geräte umwandeln.
  • Alle abschließen – wenn alle Geräte abgebaut sind, alles auf einmal.
Hinweis:
Nach dem Umwandeln stehen die Geräte wieder für neue Aufträge zur Verfügung. Das Umwandeln ist also nicht nur Papierkram, sondern gibt Ihren Gerätebestand frei. Wer es aufschiebt, sucht kurz darauf Trockner, die eigentlich im Lager stehen.

Achtung:
Geräte, die noch im Einsatz oder noch nicht abgebaut sind, lassen sich nicht umwandeln. Sie müssen zuerst ordnungsgemäß abgebaut werden – mit Endzählerstand. Ohne Abbau fehlt der Endwert, und ohne Endwert gibt es keinen Verbrauch.

Schritt 3: Die abgeschlossenen Geräte kontrollieren

In der Übersicht der abgeschlossenen Aufträge sind Auf- und Abbau zusammengeführt:
  • Gerät mit Inventarnummer
  • Anschluss
  • Start – Datum, Uhrzeit und Anfangszählerstand
  • Ende – Datum, Uhrzeit und Endzählerstand
  • Mieter
  • Betriebsstunden – automatisch aus Auf- und Abbauzeitpunkt berechnet
  • kWh – der hinterlegte Durchschnittsverbrauch des Geräts
  • Soll / Ist – berechneter gegen tatsächlich gemessenen Verbrauch
Hinweis:
Soll / Ist ist Ihre Kontrolle: Weichen die Werte stark voneinander ab, stimmt etwas nicht – ein falsch abgelesener Zählerstand, ein zwischenzeitlich ausgesteckter Trockner oder ein hinterlegter Durchschnittsverbrauch, der nicht zum Gerät passt. Klären Sie das, bevor der Nachweis an den Mieter geht.

Werte nachträglich korrigieren

Einzelne Einträge lassen sich bearbeiten. Ändern können Sie:
  • Beginn – Datum und Uhrzeit
  • Ende – Datum und Uhrzeit
  • Mieterzuordnung
  • Verbrauchswerte, etwa ein manuell gemessener kWh-Wert
  • die Kennzeichnung, ob der Verbrauch direkt in kWh angegeben wurde
Die Änderung geht sofort in die Berechnung ein. Über den Papierkorb lässt sich ein Eintrag ganz entfernen.

Verbrauch nachtragen

Wurde ein Gerät nicht ordentlich erfasst, tragen Sie den Verbrauch nachträglich ein: Gerät und Mieter auswählen, Start- und Abbauzeitpunkt eintragen, Anfangs- und Endzählerstand erfassen, angeben, ob es ein Gerät mit kWh-Zähler ist – dann Nachtragen.
Hinweis:
Der übliche Fall: Der Zählerstand wurde auf einem Zettel notiert, weil das Handy leer war. Nachtragen ist dann besser, als den Verbrauch weglassen – der Mieter hat den Strom ja bezahlt.

Die Nachweise

Nach dem Umwandeln entstehen automatisch:
  • ein Gesamtnachweis für den Auftrag
  • je Mieter ein Einzelnachweis, dem Geräte zugeordnet waren
So lässt sich der Strom fair aufteilen: Jeder Mieter bekommt genau den Verbrauch bescheinigt, der in seiner Wohnung angefallen ist.
Weitergeben können Sie den Nachweis auf drei Wegen:
  • per E-Mail an die beim Mieter hinterlegte Adresse
  • als PDF herunterladen
  • über die Druckansicht ausgeben
Hinweis:
Ist beim Mieter keine E-Mail-Adresse hinterlegt, wird das angezeigt und der Versand entfällt. Dann drucken Sie den Nachweis. Deshalb lohnt es sich, die E-Mail-Adresse beim Anlegen des Mieters gleich mitzuerfassen.

Was damit zusammenhängt

  • Geräteaufbau und Geräteabbau – liefern Zeiten und Zählerstände; alles hier baut darauf auf.
  • Mieter – nur mit Zuordnung entsteht ein Einzelnachweis.
  • Geräte in den Stammdaten – dort steht der Durchschnittsverbrauch, mit dem der Sollwert gerechnet wird.
  • Gerätecockpit – dort sehen Sie, welche Geräte nach dem Umwandeln wieder verfügbar sind.
  • PDF-Layout – bestimmt das Aussehen der Nachweise.